Chiropraktik ist Pflichtleistung
Die schweizerischen
Gesetze anerkennen den Chiropraktor, den Dr. der Chiropraktik, als Medizinalperson
und als selbständigen Vertreter der medizinischen Heilkunde sowie
die Chiropraktik als eigenständigen Heilberuf.
Die chiropraktische
Behandlung ist somit Pflichtleistung der Grundversicherung der Krankenkassen,
der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung.
Patienten
können Chiropraktoren ohne Überweisung durch einen Haus- oder
Spitalarzt konsultieren, ausgenommen Patienten, die im HAM oder HMO (Hausarztmodell) versichert sind. |